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Kennzeichenverlust mit Umkennzeichnung

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust lediglich eines Kennzeichens)
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Diebstahls- oder Verlustbescheinigung der Polizei

Gebühren

  • 31,40 € mit Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II
  • 30,20 € wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht neu ausgestellt wird