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Arbeitsfelder des Infektionsschutzes

Das Gesundheitsamt hat zusammen mit den verschiedenen Versorgungsstrukturen unseres Gesundheitswesens die Aufgabe, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

In diesem Gesetz ist festgelegt, welche Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden sind und welche Personen zur Meldung verpflichtet sind.
Die Ärzte und Hygienesachbearbeiter des Gesundheitsamtes stellen Ermittlungen zur Infektionsursache an und leiten die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen ein.

Anonyme HIV-/AIDS-Beratung und HIV-Test

Belehrung, Bescheinigung für den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln

Impfberatung

Infektionshygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen)

Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser)

Reisemedizinische Beratung

Trinkwasserschutz

Tuberkuloseüberwachung

Sicher verpflegt in Gemeinschaftseinrichtungen: 

BfR-Merkblatt zum Schutz von besonders empfindlichen Personengruppen vor Lebensmittelinfektionen

Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt (PDF, 423 kB)