Direkt zu:

Beurkundungen

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, der Sorgeerklärung und der Unterhaltsverpflichtung ist insbesondere zur Durchsetzung der Ansprüche von Bedeutung.

Für folgende Urkunden sind u. g. Unterlagen mitzubringen:

Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Kindsmutter: 

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung 
  • Geburtsurkunde des Kindes 

Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein:  
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge 

Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden.

Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein: 
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge 

Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein: 
Benötigte Angaben für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sorgeerklärung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters bzw. beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung

Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt ein: 
Benötigte Angaben für gemeinsame elterliche Sorge (Vaterschaftsanerkennung bereits anderweitig erfolgt)
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Urkunde zur Unterhaltsverpflichtung:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
  • falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)

Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgende Dokumente ausgefüllt ein: 
Benötigte Angaben für die UH-Titulierung eines barunterhaltspflichtigen Kindesvaters und Benötigte Angaben für die UH-Titulierung einer barunterhaltspflichtigen Kindesmutter.

Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweise:

  • Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher (auch unvereidigt) erforderlich.
  • Beurkundungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de erfolgen.

Negativ-Attest:

Damit Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister zum Nachweis Ihrer Alleinsorge für Ihr Kind beantragen können, reichen Sie per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de  folgendes Dokument ausgefüllt ein:
Benötigte Daten für Negativ-Attest

Ansprechpartner Beurkundungen:

Termine dienstags:
Roland Waizenegger
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de  
Telefon: 08382 270-158

Termine mittwochs:
Michaela Wieser
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de  
Telefon: 08382 270-183

Termine donnerstags:
Petra Schweizer
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de  
Telefon: 08382 270-175