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Jugendhilfeplanung

Wir sollen - so will es der Gesetzgeber - dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden verpflichtet uns das Gesetz, unter dem Begriff "Jugendhilfeplanung" den Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien zu ermitteln und ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot zur Befriedigung dieses Bedarfs zu gewährleisten.

Haben Sie ein besonderes Anliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Koordination für Strukturfragen der Kinder- und Jugendhilfe.