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Fleischhygiene, Verbraucherschutz

Fleischhygiene

 Das Veterinäramt ist fachlich für die Durchführung der Fleischbeschauung und für die Hygieneüberwachung von Schlachtbetrieben und Metzgereien zuständig. Um diese umfangreiche Überwachungstätigkeit bewältigen zu können, wird das Veterinäramt durch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte (Fleischbeschautierärzte) unterstützt.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um

  • Durchführung und Überwachung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung,
  • Krankheitsfeststellung bei Schlachttieren,
  • Untersuchung auf Trichinen sowie bakteriologische Fleischuntersuchung,
  • Überwachung der unschädlichen Beseitigung von untauglichem Fleisch,
  • Zulassung und Überwachung der Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie der Kühl- und Gefrierhäuser bzw. -einrichtungen für den Handelsverkehr mit frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, Geflügelfleisch oder Geflügelfleischerzeugnissen,
  • Ausstellung der für den Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie mit Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen erforderlichen Genusstauglichkeitsbescheinigungen und sonstiger amtlicher Atteste.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist eine zentrale Aufgabe und umfasst nicht nur einzelne Bereiche. Es ist das Ineinandergreifen von Tätigkeiten aus den Fachbereichen des Gesundheitswesens, des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und der Futtermittelkontrolle.

Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukte, Käse, Eier) sowie die Überwachung der Hygiene bei deren Herstellung gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärzte.

Es werden regelmäßige Betriebskontrollen durchgeführt, beginnend beim landwirtschaftlichen Betrieb, über alle Bereiche der Herstellung (Fleischverarbeitungsbetriebe, Molkereien etc.) bis hin zum Einzelhandel (z.B. Metzgereien). Dabei arbeitet das Veterinäramt mit verschiedenen Institutionen eng zusammen (Untersuchungsämter, Milchprüfring, Tiergesundheitsdienst etc.).

Die Amtstierärzte unterstützen als Sachverständige die Lebensmittelüberwachungsbeamten in Problemfällen, nehmen Stellung zu Bauanträgen und halten engen Kontakt zu den Herstellern, Verbänden und Innungen zum Zwecke gezielter Beratung und Fortbildung.

Auch die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zur Verhinderung von Arzneimittelrückständen in Lebensmitteln prüft bzw. ermittelt das Veterinäramt zusammen mit den Lebensmittelüberwachungsbeamten bei positiven Rückstandsbefunden im Rahmen des  Rückstandskontrollplanes.