Direkt zu:

Lebensmittelüberwachung - Verwaltungsvollzug

Grundlage der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die hierzu ergangenen Spezialvorschriften und Hygienevorschriften (rund 260 weitere Bestimmungen!).

Dass es in dem ein oder anderen Betrieb Missstände gibt, die ein Einschreiten der Überwachungsbehörde erforderlich macht, kommt immer wieder vor. Reichen hier Belehrungen oder Verwarnungen nicht aus bzw. sind die festgestellten Missstände gravierend, so besteht hier im Rahmen einer Verwaltungsanordnung oder sonstigen Verwaltungszwangsmaßnahme die rechtliche Handhabe, eine Behebung herbeizuführen. Durch zusätzlich eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar Strafverfahren wird dem jeweiligen Verantwortlichen darüber hinaus die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Betriebsführung und Beachtung der lebensmittelrechtlichen Ge- und Verbote (der Bußgeldrahmen beträgt hier z.B. 20.000,00 €). nahe gebracht.

Dass von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden muss, einen Gaststättenbetrieb z.B. vorübergehend zu schließen, trifft selten zu. Hier zeigt sich, dass durch die beständige Überwachung (auch in sog. „Problembetrieben“) ein bestimmter Standard erreicht und gehalten werden kann.