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Brandschutz bei großvolumigen Stallgebäuden

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) ist eine eigenständige Baurechtsbehörde im Landkreis.

Leitfaden „Vorbeugender baulicher Brandschutz bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden für die Rinderhaltung“

Die Arbeitsgruppe Brandschutz in der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB) hat einen Leitfaden erstellt, um in kompakter Form Anforderungen und Rahmenbedingungen darzustellen, unter welchen Voraussetzungen auf innere Brandwände zur Unterteilung land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10.000 m³ Brutto-Rauminhalt nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 3 Bayerischer Bauordnung (BayBO) verzichtet werden kann. Er richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die großvolumige Rinderställe errichten und von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, aus betrieblichen Gründen von Anforderungen der BayBO eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO zu beantragen und diese mit einem Maßnahmenpaket zu kompensieren.

Die bauordnungsrechtlichen Aspekte dieses ALB-Leitfadens wurden mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abgestimmt und sollen einen einheitlichen bauaufsichtlichen Vollzug ermöglichen. Die im Leitfaden benannten Anforderungen und Rahmenbedingungen für Abweichungen von der Forderung zur Schaffung innerer Brandwände finden ab sofort Anwendung im bauaufsichtlichen Verfahren im Landkreis Lindau (Bodensee) für großvolumige Stallgebäude.

Die ALB Bayern e.V.-Information kann im Internet abgerufen werden unter:
Brandschutz ALB Bayern