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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete dienen dazu, im Interesse bestehender oder künftiger öffentlicher Wasserversorgungen

  • Gewässer zu schützen,
  • das Grundwasser anzureichern und
  • schädliche Einwirkungen in Gewässer zu verhüten.

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgungen werden Wasserschutzgebiete mittels Verordnung des Landratsamtes festgesetzt. Die Schutzgebietsverordnungen beinhalten zum Schutz des Grundwassers Verbote und Beschränkungen bezüglich der Errichtung von Anlagen und der Nutzung der im Schutzgebiet liegenden Grundstücke.
Die Schutzgebietsverordnungen mit den dazugehörigen Lageplänen können im Landratsamt eingesehen werden.