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SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Aufgaben nach dem zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Personen, welche in der ehemaligen DDR entgegen den Grundsätzen eines Rechtsstaates verfolgt wurden und dadurch in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten. Der Nachweis der Verfolgteneigenschaft muss durch eine Bescheinigung der Rehabilitierungsbehörde erbracht werden.