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Wehrdienstleistende (Unterhaltssicherung)

Wehrdienstleistende erhalten nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) Leistungen zur Sicherung ihres Unterhalts sowie zur Sicherung des Unterhalts ihrer Familienangehörigen.

Seit 01.11.2015 ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zuständig.

Bundeswehr - Personalmanagement