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Staatsangehörigkeitsausweis

Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Inland aufgehalten hat.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, welche den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit rechtsverbindlich bestätigt. Der deutsche Personalausweis oder Reisepass besitzt diese Beweiskraft nicht. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird beispielsweise zur Vorlage bei Behörden im Ausland zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit angefordert.

Um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten, benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag und verschiedene Dokumente. Die Art der Nachweise, die für den Antrag erforderlich ist hängt davon ab, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde (z. B. bei Geburt, durch Einbürgerung, etc.). Wir können Ihnen daher erst nach Rücksprache mit uns genau mitteilen, welche Dokumente wir in Ihrem Fall benötigen.

Das Antragsformular sowie nähere Auskünfte über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei uns.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers - Staatsangehörigkeitsurkunde finden Sie hier...

Gebühr:

25,00 €