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Beschneiungsanlagen

Beschneiungsanlagen

Nach den Grundsätzen des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen dienen Beschneiungsanlagen dazu, einzelne ausapernde oder abgefahrene Stellen (insbesondere auf Talabfahrten) durch den Skibetrieb zu schützen. Auch bei guten natürlichen Schneeverhältnissen wird dies regelmäßig notwendig.

Die Errichtung einer Beschneiungsanlage (Aufstellen von Schneekanonen) ist nach Art. 35 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für die Erweiterungen und sonstige wesentliche Änderungen. Für die wasserrechtliche Genehmigung von Beschneiungsanlagen ist ein besonderes, sog. förmliches Verfahren vorgeschrieben, das auch eine öffentliche Auslegung in der betreffenden Gemeinde vorsieht.

Beschneiungsanlagen werden im Landkreis Lindau (Bodensee) im Skigebiet Hopfen, in der Gemeinde Stiefenhofen sowie für eine Langlaufpiste in der Gemeinde Maierhöfen betrieben.