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Stau- und Triebwerksanlagen

Wasserkraftanlagen

Wasserkraftanlagen benutzen oberirdische Gewässer, um so elektrische Energie zu erzeugen. Bei neuen Wasserkraftanlagen wird hierfür grundsätzlich das Fließgewässer aufgestaut. Durch das Aufstauen des Gewässers zur Energieerzeugung darf jedoch seine Durchgängigkeit für Fische und sonstige Gewässerorganismen nicht unterbrochen werden. Mit Hilfe von rauen Rampen, Teilrampen, Umgehungsgerinnen oder technischen Tieraufstiegshilfen, verbunden mit einer ausreichenden Mindestwassermenge, kann die Beeinträchtigung des Fließgewässers durch die Wasserkraftnutzung meist ausgeglichen werden.

Vor der Errichtung von Wasserkraftanlagen muss ein wasserrechtliches Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Im Anschluss an dieses Verfahren wird grundsätzlich nur dann eine Erlaubnis oder Bewilligung erteilt, wenn die Wasserkraftanlagen den wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und öffentlich-fischereilichen Anforderungen entsprechen und wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Betroffener haben.