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Oldtimerzulassung (30 Jahre)

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen
  • Kennzeichen, falls das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
  • Für eine Zulassung auf den Namen eines Minderjährigen wird eine Einwilligung gem. § 107 BGB aller Erziehungsberechitgten benötigt. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftsberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder durch sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für das Hauptzollamt über die Kfz-Steuer
  • Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Abnahme nach § 23  StVZO (Oldtimergutachten), diese kann von jedem
    Prüfingenieur durchgeführt werden.

Gebühren

ab 12,00 €