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Bildungs- und Teilhabepaket

Das neue Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen.

Welche Leistungen gibt es?

Eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten

Schulbedarf

Schülerbeförderung

Lernförderung

Mittagsverpflegung

Soziale und kulturelle Teilhabe

Für wen gibt es diese Leistungen?

Kinder, die eine Tageseinrichtung (Kindergarten, –krippe, Hort) besuchen oder in Tagespflege sind sowie Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 

Wie bekomme ich diese Leistungen?

Alle Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Bei der Antragstellung muss eine Kopie des Bescheides über die Gewährung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beigefügt werden.