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Anforderungen an bauliche Anlagen / Technische Bauvorschriften

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) ist eine eigenständige Baurechtsbehörde im Landkreis.

 

Anforderungen an bauliche Anlagen

bezüglich

Abstandsflächen

Bauprodukten

Brandschutz

Energieeinsparung

Standsicherheit

Stellplätzen

werden in den Landesbauvorschriften, zum Beispiel der Bayerischen Bauordnung oder in Sonderbauvorschriften wie der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) oder der Feuerungsanlagenverordnung (FeuV)  geregelt. Diese und andere Vorschriften sind z.B. auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums des Innern zu finden. Hier werden auch aktuelle Hinweise und Merkblätter veröffentlicht, z.B.

Hinweise zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern

Hinweise Rauchmelder (30 KB)

Der nächste Winter kommt bestimmt. Schnee auf Dächern – Tipps für Hausbesitzer

Merkblatt Schnee auf Dächern (65 KB)

Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten

Hinweise Standsicherheit (87 KB)

Technische Baubestimmungen

Die Länder führen bestimmte technische Regeln, d.h. Normen und Richtlinien als "Technische Baubestimmungen" ein. Diese Bestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach art. 3 BayBO zu beachten sind.

Nicht als Technische Baubestimmungen eingeführte Produktnormen sind lediglich als Stand der Technik bzw. anerkannte Regeln der Baukunst zu betrachten.

Örtliches Baurecht

Außerdem sind oft auch örtliche Bauvorschriften, z.B. die Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Satzungen [Bauleitplanung] zu beachten.

Prüfumfang

Auf Grund der Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren werden bei Bauvorhaben, die im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO oder im vereinfachten Verfahren nach Art. 59 BayBO zu behandeln sind, Fragen des materiellen Baurechts nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt überprüft. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften sind Bauherr und Planfertiger. Die Bauüberwachung obliegt jedoch weiterhin der Bauaufsichtsbehörde.

Falls Sie zu einzelnen Fragen eine Beratung wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes während der Öffnungszeiten des Landratsamtes oder nach Vereinbarung gern zur Verfügung.