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Wohnberechtigung für Sozialwohnungen

Voraussetzung für die Antragstellung:

Jeder volljährige deutsche Staatsangehörige und jeder volljährige Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet kann einen Antrag für einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein stellen, wenn er mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lindau (Bodensee) gemeldet ist. Einwohner der Stadt Lindau (Bodensee) stellen den Antrag direkt bei der Stadtverwaltung.

Für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein müssen Sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben. Er gilt für die Dauer eines Jahres.

Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in folgenden Gemeinden:

Heimenkirch

Lindenberg

Scheidegg

Weiler-Simmerberg

Antragstellung:

  • Einreichung des Antrages bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich die gewünschte Wohnung befindet. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die frei gemeldeten Wohnungen.
  • Auswahl des Mieters durch die Gemeinde und Weiterleitung der Unterlagen an das Landratsamt Lindau (Bodensee).
  • Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines durch das Landratsamt Lindau (Bodensee).

Antragsformulare:

Wir senden Ihnen die erforderlichen Antragsformulare auf Anfrage gerne zu. Darüber hinaus verfügen auch die oben genannten Gemeinden über die nötigen Vordrucke. Es besteht auch die Möglichkeit, diese auf der Internetseite der Obersten Baubehörde abzurufen.