Ausfuhr-/Zollkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Wohnsitz in Deutschland) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
-
gelbe Versicherungsbestätigung (Dreifachkarte) für internationale Zulassung und grüne internationale Versicherungskarte (mind. 15 Tage Gültigkeit)
-
Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
-
bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
-
Vorführung des Fahrzeuges wegen Identifizierung des Fahrzeuges
-
bei zugelassenen Fahrzeugen - amtliche Kennzeichen
-
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II
-
einen gültigen TÜV § 29 StVZO für die Dauer das Ausfuhrkennzeichens
-
bei stillgelegten Fahrzeugen - Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II mit Stilllegungssvermerk in Teil I
-
bei Fahrzeugen, für die weder eine Betriebserlaubnis noch eine EG-Typengenehmigung nachgewiesen werden kann, ist eine Abnahme nach § 21 StVZO erforderlich
Gebühren
von 40,10 € bis 45,00 € - je nach vorgelegten Unterlagen, falls eine zusätzliche Ausstellung eines internationalen Fahrzeugscheines gewünscht wird, erhöht sich die Gebühr um 11,11 €.