Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung
Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist unter anderem ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Bislang gab es diese ausschließlich in Papierform. Als Folge der im März 2007 eingeführten Fahrzeugzulassungsverordnung kann dieser Nachweis inzwischen mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) geführt werden.
Dazu erhält der Kunde von der Versicherung eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, mit der die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung durch die Zulassungsstelle abgerufen werden können.
Für eine Übergangsfrist wird bis Jahresende neben der eVB gleichzeitig die gewohnte Versicherungsbestätigung in Papierform ausgegeben, damit bei Bedarf auch eine manuelle Erfassung der Daten möglich ist.
Die Zulassungsbehörde Lindau (Bodensee) nimmt seit März an dem elektronischen Abruf teil. Die Versicherungsbestätigung sollte daher die Nummer für dieses Verfahren enthalten. Alte Formulare, die die Nummer für dieses Verfahren nicht enthalten, dürfen nicht mehr anerkannt werden.