Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Eidesstattliche Versicherung über den Kfz-Briefverlust/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einem Notar oder in der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben) von der Person, die den Fahrzeugbrief verloren hat. Sollte diese Person abweichend vom Fahrzeughalter sein, muss der Fahrzeughalter dies schriftlich bestätigen
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Ersatzzulassungsbescheinigung wird auf Antrag nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 3 Wochen) neu erstellt.
Gebühren
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44,50 € - für die Aufbietung, für die Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung werden weitere Gebühren in Höhe von 25,70 € fällig.
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Die Gebühr für die Abnahme der Eidesstattlichen Erklärung bei der KFZ-Zulassungsstelle beträgt 30,70 €.