Feinstaubplakette - Wo man sie braucht und bekommt
Seit Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.
Seit dem 01.03.2007 verpflichtet die Feinstaub-Verordnung Städte und Gemeinden zur Einhaltung von Feinstaub-Grenzwerten Auch wenn die Feinstaub-Emissionen in der Vergangenheit in Deutschland deutlich zurückgegangen sind und weiter zurückgehen werden, muss mit weiteren Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gerechnet werden. Für die Reduzierung zu hoher Schadstoffbelastungen (Feinstaub / Partikel) können verkehrsbeschränkende Maßnahmen notwendig werden.
Was ist Sinn und Zweck der Feinstaubplakette?
Um Verkehrsverbote aufgrund von Feinstaubbelastung durchführen zu können, wurden Fahrzeuge je nach Höhe ihres Schadstoffausstoßes in drei unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe werden unterschiedlich farbige Plaketten ausgestellt.
Sind die Autos auf diese Weise gekennzeichnet, ist die Überwachung bei Verkehrsbeschränkungen einfacher.
Bekommt jedes Fahrzeug eine Plakette?
Nein. Benziner ohne geregelten Katalysator, teils auch ältere Benziner mit sogenanntem Drei-Wege-KAT sowie Diesel-PKW mit Abgasstufe Euro 1 und schlechter erhalten keine Feinstaubplakette.
Wer braucht eine Feinstaubplakette?
Jeder, der in einer Stadt mit Verkehrsbeschränkungen, also in sogenannten Umweltzonen mit Fahrverbot unterwegs ist.
Wo ist das bereits der Fall?
Seit dem 1. März 2008 in Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen
Wo wird sie noch eingeführt?
Weitere geplante Umweltzonen:
Pleidelsheim: 1. Juli 2008
München: frühestmöglich, spätestens aber bis zum 1. Oktober 2008
Augsburg: in der zweiten Jahreshälfte 2008
Karlsruhe, Heilbronn: ab 1. Januar 2009
Freiburg/Breisgau, Mühlacker, Pforzheim: ab 1. Januar 2010
Neu-Ulm: Termin noch unbekannt
Wo bekommen Autofahrer eine Feinstaubplakette und was kostet sie?
Ausgegeben wird sie von den Zulassungsbehörden, aber auch von Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, wie z.B. TÜV, Dekra oder GTÜ und auch entsprechende Werkstätten. Notwendig ist dabei die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein.