Kennzeichenverlust mit Umkennzeichnung
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
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Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
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Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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Noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust lediglich eines Kennzeichens)
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Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
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Diebstahls- oder Verlustbescheinigung der Polizei
Gebühren
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31,40 € mit Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II
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30,20 € wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht neu ausgestellt wird