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Rote Kennzeichen Oldtimer

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u. ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 17 FZV  rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d. h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens vor 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sein
  • Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des roten Kennzeichens nicht zugelassen sein und müssen mindestens vorübergehend stillgelegt sein

Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reperatur oder Wartung 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Versicherungsbestätigung § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen, für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Fahrzeugpapiere
  • Falls das entsprechende Fahrzeug noch zugelassen ist, zusätzlich Fahrzeugbrief, - schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II und die Kennzeichen zur Stilllegung
  • Abnahme nach §23 StVZO (Oldtimergutachten), diese kann von jedem Prüfungsingenieur durchgeführt werden.
  • Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG nicht älter als 6 Monate (vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stallbaumer.

Gebühren

179,50 €

(hiervon werden 50,00 € bereits der bei Antragstellung fällig)