Rote Kennzeichen Oldtimer
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u. ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 17 FZV rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d. h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit des Antragstellers
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Die Fahrzeuge müssen mindestens vor 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sein
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Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des roten Kennzeichens nicht zugelassen sein und müssen mindestens vorübergehend stillgelegt sein
Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden
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Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
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An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
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Prüfungsfahrten
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Probefahrten
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Überführungsfahrten
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Fahrten zum Zwecke der Reperatur oder Wartung
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Versicherungsbestätigung § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen, für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Fahrzeugpapiere
- Falls das entsprechende Fahrzeug noch zugelassen ist, zusätzlich Fahrzeugbrief, - schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II und die Kennzeichen zur Stilllegung
- Abnahme nach §23 StVZO (Oldtimergutachten), diese kann von jedem Prüfungsingenieur durchgeführt werden.
- Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG nicht älter als 6 Monate (vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stallbaumer.
Gebühren
179,50 €
(hiervon werden 50,00 € bereits der bei Antragstellung fällig)