Direkt zu:

Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf gleichen Halter

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 FZV (sog. Doppelkarte), bzw. siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt bekommen
  • Kfz-Brief und Fahrzeugschein mit Eintragung der Stilllegung oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
  • Kennzeichenschilder, falls vorhanden und reflektierend
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier desjenigen
  • Für eine Zulassung auf den Namen eines Minderjährigen wird eine Einwilligung gemäß § 107 BGB aller Erziehungsberechtigten benötigt. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftsberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder durch sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für das Hauptzollamt über die Kfz-Steuer
  • Bei Firmen: zusätzlich aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Gebühren

  • 20,20 € mit Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II
  • 12,00 € bei bereits erstellter Zulassungsbescheinigung Teil I + II