Direkt zu:

Schulwegkostenfreiheit im Landkreis Lindau (Bodensee)

Folgende Schüler haben einen Anspruch auf kostenlose Beförderung:

  • Gymnasiasten bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
  • Realschüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
  • Wirtschaftsschüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 und
  • Berufsschüler (10. Jahrgangsstufe, Vollzeit).

Mit dem Erfassungsbogen können Sie die Übernahme der Beförderungskosten beantragen.

Schülerbeförderung - Erfassungsbogen (PDF, 160 kB)

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, bestellen wir die Fahrkarten der Schülerin/des Schülers bei den betreffenden Beförderungsunternehmen und schicken sie an die jeweilige Schule. Dort können die Fahrkarten abgeholt werden.

Folgende Schüler haben einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten:

  • Fachoberschüler ab Jahrgangsstufe 11,
  • Gymnasiasten ab Jahrgangsstufe 11,
  • Berufsoberschüler ab Jahrgangsstufe 11,
  • Berufsfachschüler ab Jahrgangsstufe 11 und
  • Berufsschüler ab Jahrgangsstufe 11.

Diese Schüler können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr die Erstattung ihrer Fahrtkosten beantragen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Geht der Antrag verspätet bei uns ein, können wir ihn nicht mehr berücksichtigen.

Ausnahmen:

Eine Kostenübernahme bzw. Erstattung der Fahrtkosten kann nicht erfolgen,

  • wenn der Schulweg in einer Richtung lediglich bis zu drei Kilometer beträgt
  • wenn der Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule derselben Schulart besucht
  • wenn der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Landkreis Lindau (Bodensee) hat
  • wenn keine Vergleichbarkeit mit einer bayerischen Schule besteht,
    d.h. eine Schulart ist nur erstattungsberechtigt, wenn es diese Schulart auch in Bayern gibt (anliegende Liste)

Damit wir den Antrag bearbeiten können, benötigen wir folgende Unterlagen (die Fahrkarten benötigen wir im Original):

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Schülerbeförderung - Erfassungsbogen (PDF, 160 kB)

und

Schülerbeförderung - Erstattungsantrag (öffentliche Verkehrsmittel) (PDF, 175 kB)

Fahrten mit Privat-Pkw

Schülerbeförderung - Erfassungsbogen (PDF, 160 kB)

und

Schülerbeförderung - Erstattungsantrag (PrivatPKW) (PDF, 234 kB)

Fahrten mit Privat-Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln

Schülerbeförderung - Erfassungsbogen (PDF, 160 kB)

und

Schülerbeförderung - Erstattungsantrag (öffentliche Verkehrsmittel und Privat-Pkw) (PDF, 281 kB)


 

WICHTIG

Es muss die kürzeste Verbindung, bzw. der günstigste Tarif gewählt werden, sonst erfolgt Kürzung! (z.B. Deutschlandticket, bayerisches Ermäßigungsticket für Azubis, Bahncard, Schülerjahreskarte, Monats- bzw. Wochenkarten, Bayernticket, Bayernticket-Single). Bitte lassen Sie den Antrag von der Schule mit Stempel und Unterschrift bestätigen oder legen Sie alternativ eine Zeugniskopie vor.

 

Detaillierte Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Schülerbeförderung - Öffentliche Verkehrsmittel (Merkblatt) (PDF, 96 kB)

Schülerbeförderung - privates Kraftfahrzeug (Merkblatt) (PDF, 94 kB)


Es werden nur die Fahrtkosten erstattet, soweit sie über 320,00 €
(= gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie) liegen (s. Merkblatt).

Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn

  • der Unterhaltsleistende im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
  • der Unterhaltsleistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder
  • bei einer dauernden Behinderung des Schülers.


Bitte entsprechenden Nachweis beifügen.