Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
Kurzbeschreibung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2024
Stand: 21.08.2024
Voraussetzungen
Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.
Verfahrensablauf
Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.