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Der Fachbereich Jugend & Familie

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Gemeinsame Sorge; Erklärung

Kurzbeschreibung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.02.2026

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