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Kinder- und Jugendschutz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert Kinder- und Jugendschutz wie folgt:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

Der Kinder- und Jugendschutz umfasst unter anderem die Themenbereiche Kinderrechte, Prävention bei sexualisierter Gewalt, Umgang mit Tabak und Alkohol sowie Gaststättennutzung. Weiterführende Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie auf der Webseite des Kreisjugendrings Lindau unter folgendem Link:  https://www.kjr-lindau.de/jugendschutz.html 

Ebenso gibt Ihnen die Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter einen Einblick in den Themenbereich des Kinderschutzes durch das Jugendamt. Einen komprimierten Überblick folgender Infoflyer: