Soziale Beratungsdienste
Aids-Prävention
In Zusammenarbeit mit anderen fachkundigen Stellen sind wir Ihre Ansprechpartner.
Betreuungsstelle
Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Die Betreuungsstelle:
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unterstützt das Betreuungsgericht in Betreuungsverfahren
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berät und unterstützt Bevollmächtigte sowie ehrenamtliche Betreuer
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informiert über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
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beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (gegen Gebühr)
Voraussetzungen:
Betreuung im Sinne des Betreuungsgesetzes bedeutet, dass eine volljährige Person für bestimmte Aufgabenbereiche einen gesetzlichen Vertreter erhält.
Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass eine psychische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, die es dem/der Betroffenen nicht (mehr) ermöglicht, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und andere Hilfen nicht ausreichen.
Wer kommt als Betreuer in Betracht?
- Ehrenamtliche Betreuer (Angehörige, Bekannte etc.)
Bei allen auftretenden Fragen und Problemen eines ehrenamtlichen Betreuers steht die Betreuungsstelle des Landratsamtes jederzeit mit fachkundigem Rat zur Seite. Hier liegt auch das Handbuch für Betreuer (Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer) aus.
Auch das Betreuungsgericht gibt bei der Führung der Betreuung Hilfestellung. Bei Betreuungsvereinen kann man ebenfalls Unterstützung und Beratung erhalten. - Berufsbetreuer
- Vereinsbetreuer
Vereinsbetreuer sind:
Betreuungsgericht im Landkreis Lindau (Bodensee)
Fax: 08382 2607-501
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Aufgabenkreise einer Betreuung können sein
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Vermögensverwaltung
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Regelung von Post- und Fernmeldeangelegenheiten
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Geltendmachung von Renten-, Versorgungs- und Sozialleistungen
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Aufenthaltsbestimmung
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Kündigung und Auflösung der Wohnung
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Gesundheitsfürsorge
Aufsicht des Betreuungsgerichts
Die Betreuerin/der Betreuer ist zur durch jährliche Berichte und ggf. Rechnungslegung verpflichtet.
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist zwingend erforderlich z. B. für
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Grundstücksgeschäfte
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Vermögensverfügungen im Ganzen
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Erbschaftsausschlagung
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Erwerb oder Veräußerung eines Geschäftes
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Pachtverträge
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Kreditaufnahme
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Erteilung einer Prokura
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schwere Operationen
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Unterbringungen oder unterbringungsähnliche Maßnahmen
Wie kann ich selbst für den Betreuungsfall vorsorgen?
Durch Vollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung. Entsprechendes Informationsmaterial liegt bei der Betreuungsstelle aus.
Weitere Informationen erhalten Sie:
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Im Internet in der Broschüre
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter -
Beim Bundesministerium für Justiz
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Im Buchhandel können Sie eine Broschüre zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erwerben.
Demenzhilfe
Fax: 08382 9674-74
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Fax: 08381 9209-19
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Allgäuweite Informationen zum Thema Demenzhilfe und Kontaktstellen finden Sie unter www.standort.allgaeu.de/demenzhilfe-allgaeu
Gesundheitsdienst
Die sozialen Beratungsdienste umfassen gesundheitsbezogene psychosoziale Beratung und Vermittlung von Hilfen für Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen Krankheit, an einer chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden oder von ihr bedroht sind.
Die sozialen Beratungsdienste informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.
Der Dienst berät auch in Schwangerschaftsfragen über staatliche finanzielle Hilfen, über Einrichtungen und bietet Schwangerschaftskonfliktberatung an.
Im Rahmen der Präventionsarbeit organisieren die Mitarbeiterinnen der sozialen Beratungsdienste mit Kooperationspartnern Präventionsveranstaltungen zu den Themen Sexualpädagogik, Aids und Sucht.
Unsere Kooperationspartner:
Sucht-Prävention:
Fax: 08382 948687
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Fax: 08381 890458
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Aids-Prävention:
Fax: 0821 158082
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Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA - Heimaufsicht)
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogene Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Vorrangigste Aufgabe der FQA (Heimaufsicht) nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen von Senioren- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe erkannt, beachtet und geschützt werden.
Dabei liegt zum einen das Hauptaugenmerk im Bereich von Beratung- und Informationsaufgaben gegenüber den BewohnerInnen, den Einrichtungen, deren Träger und der Öffentlichkeit und zum anderen obliegen der FQA (Heimaufsicht) Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die ausschließlich unangemeldeten Nachschauen finden entsprechend dem PfleWoqG mindestens einmal im Jahr pro Einrichtung statt. Sollten in einem Heim Mängel festgestellt werden, wird die FQA (Heimaufsicht) als zuständige Aufsichtsbehörde tätig.
Aufgaben der FQA (Heimaufsicht) sind insbesondere:
- Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen schützen
- durchgeführten Pflegemaßnahmen überprüfen
- einzuhaltende gesetzlichen Anforderungen nach dem PfleWoqG kontrollieren
- und die Überprüfung der Erfüllung der Verordnung zur Ausführung des PfleWoqG.
Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der FQA (Heimaufsicht) des Landratsamtes Lindau (Bodensee) gern zur Verfügung.
Patienten- und Pflegebeauftragter
Daneben können Sie sich an den Patienten- und Pflegebeauftragten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wenden. Dieser ist Ansprechpartner für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.
Schuldnerberatung
Schwangerenberatung
Beratung von Suchtgefährdeten und Suchtkranken
Fax: 08382 948687
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Fax: 08381 890458
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Selbsthilfgruppen
Weitere Selbsthilfegruppen finden Sie hier...
Krisendienst Schwaben
Krisen treffen nicht nur die Anderen: Jeder Dritte gerät mindestens einmal im Leben in eine Situation, in der er professionelle psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfe benötigt. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung, Herkunft und Beruf.
Beim Krisendienst Schwaben erhalten Menschen in psychischen Krisen, Angehörige oder auch Fachstellen professionelle Soforthilfe.
Rufen Sie an, wenn Sie alleine nicht mehr weiter wissen – je früher, desto besser! Denn kompetente Hilfe kann den Weg aus der Krise erleichtern.
Alle Informationen zum Krisendienst Schwaben finden Sie hier.
In unserem Sozialatlas finden Sie alle sozialen Hilfe- und Beratungsangebote.