Auch wenn die Gebäude des Landratsamtes verschlossen sind, so läuft der Dienstbetrieb selbstverständlich weiter. Wo es möglich ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder schriftlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären. Wo ein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich ist, muss vorab telefonisch ein Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbart werden. Wir bitten um Verständnis, dass ohne Termin kein persönlicher Kontakt stattfinden kann.