Integrationskurse
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Den Kern dieser staatlichen Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Ziel des Integrationskurses für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen. Dabei werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt. Die in den Integrationskursen erworbenen Kenntnisse erleichtern den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Was beinhaltet ein Integrationskurs
Ein Integrationskurs besteht aus
- einem Sprachkurs mit sechs aufeinander aufbauenden Modulen mit je 100 Unterrichtseinheiten (UE). Das Ziel ist es, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 zu erwerben.
- Und einem Orientierungskurs mit 100 UE, der mit dem Test „Leben in Deutschland (LiD)“ abschließt. Hier geht es um die Vermittlung der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland – insbesondere der demokratischen Grundwerte.
Es gibt neben dem normalen Integrationskurs auch spezielle Kurse wie z.B. den Alphabetisierungskurs für Menschen, die das deutsche Alphabet erst erlernen müssen. Diese Kurse haben dann eine längere Dauer (1000 UE statt 700 UE).
Wer kann am Integrationskurs teilnehmen
Zugang zu einem Integrationskurs haben
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Personen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, mit einer Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 AufenthG oder §25 Abs. 5 AufenthG
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU
- Ausländerinnen oder Ausländer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch schulpflichtig sind, können nicht am Integrationskurs teilnehmen.
Wie läuft der Integrationskurs ab
Vor Beginn des Integrationskurses führt die Sprachschule (Kursträger) mit Ihnen einen Einstufungstest durch. Sie werden dann entsprechend Ihren aktuellen Deutschkenntnissen mit dem passenden Kursmodul beginnen.
Ziel des Kurses ist der erfolgreiche Abschluss von
- der Sprachprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) und
- dem bundeseinheitlichen Test „Leben in Deutschland“ (LiD).
Haben Sie beide Prüfungen mit Erfolg bestanden – also auch das B1-Sprachniveau erreicht - dann erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.
Weitere Informationen rund um die Prüfungen finden Sie hier: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Abschlussprüfung
Was kostet die Teilnahme
Für folgende Personen ist der Integrationskurs grundsätzlich kostenlos:
- Asylbewerberinnen oder Asylbewerber
- AusländerInnen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG, eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
- AusländerInnen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG besitzen
- Zugelassene und Verpflichtete durch Träger der Grundsicherung
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Alle anderen Personen müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit bezahlen. Das sind 229 Euro pro Kursmodul (100 UE).
Kostenbefreiung
Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Weiterhin können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bamf.de/ik-kostenbefreiung. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes beantragen (siehe weiter unten unter „Formulare“).
Wo finden Integrationskurse im Landkreis Lindau (Bodensee) statt
Folgende Sprachschulen sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannter Sprachkursträger im Landkreis Lindau (Bodensee) und bieten an verschiedenen Standorten in Lindau und Lindenberg Integrationskurse an:
- Volkshochschule Lindau (Bodensee),
Uferweg 7
Tel.: 08382 27748-0
vhs@lindau.de
- Kolping Akademie Lindau,
Langenweg 24
Tel.: 08382 9336-20
carolin.goetz@die-kolping-akademie.de
- Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH (bfz) in
Lindau,
Uferweg 7
Tel.: 08382 9651-22
mandy.kreutzmann@bfz.de
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands, gemeinnütziger e.V. (CJD) in Lindenberg,
Hauptstraße 37
Tel.: 01517 038 83 58
inna.ehsan@cjd.de
Welche Integrationskurse im Umkreis aktuell laufen bzw. bald starten, können Sie bei der Sprachkurskoordinatorin Tel.: 08382 270-645, Email: christine.schmidt@landkreis-lindau.de oder direkt bei den Bildungsträgern erfragen.
Wie melde ich mich zu einem Integrationskurs an
Für die Anmeldung zu einem Integrationskurs bei einem der genannten Sprachschulen benötigen Sie eine gültige Kursberechtigung bzw. eine Kursverpflichtung.
Die Berechtigung bzw. Verpflichtung erhalten Sie entweder über die Ausländerbehörde, dem Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt) oder dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter).
Außerdem können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Kurszulassung stellen.
Bei der eigenständigen Antragstellung hilft Ihnen gerne die Sprachkurskoordinatorin oder die Migrationsberatungsstelle der Diakonie -> siehe Beraternetzwerk Integration: Bildungskoordination für Neuzugewanderte / Landkreis Lindau
Dort bekommen Sie auch Unterstützung bei der Suche nach der passenden Sprachschule bzw. dem passenden Kursstart.
Formulare und Anträge
Alle Informationen des BAMF zu den Integrationskursen + Online-Anträge
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse
Einzelne Antragsformulare
Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Merkblatt zum Antrag:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Antrag auf Kostenbefreiung:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Antrag auf Fahrtkostenzuschuss:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Fahrtkostenzuschuss
Die Postadresse der zuständigen Regionalstelle in München lautet:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 53A
Streitfeldstraße 39
81673 München
Der Bescheid vom BAMF wird Ihnen per Post zugestellt.
Eine digitale Antragstellung ist bei elektronischem Aufenthaltstitel möglich: Digitale Antragstellung im Bereich der Integrationskurse
Weitere Informationen und hilfreiche Links
Auskunftssystem des BAMF: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek